Wichtige Information zur Abgabe und Abrechnung von Verbandmitteln und sonstiger Produkte zur Wundbehandlung durch sonstige Leistungserbringende

Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) hat seit dem 01.11.2025 gemeinsam mit der GWQ, spectrumK und vielen weiteren Krankenkassen die Versorgung ihrer Versicherten mit Verbandmitteln und sonstige Produkte zur Wundbehandlungnach § 31 SGB V vertraglich geregelt. Dies gilt auch für alle Dienst- und Serviceleistungen, die damit zusammenhängen.

Die SBK gibt jedem Marktteilnehmer die Gelegenheit, dem Vertrag zu den vorgegebenen Konditionen beizutreten. Im ambulanten Bereich gilt mit wenigen Ausnahmen eine genehmigungsfreie Versorgung ausschließlich durch Vertragslieferanten.

Bitte beachte:

  • Laufende Genehmigungen bleiben hinsichtlich des genehmigten Verordnungszeitraums gültig.
  • Die bisherige freiwillige Anerkennung der Konditionen aus den regionalen Apothekenlieferverträgen endet jedoch spätestens zum 1. Februar 2026. Abgrenzungskriterium ist das Abrechnungsdatum.
  • Nicht betroffen sind bestehende Hilfsmittellieferverträge nach §127 SGB V, bei denen im Rahmen von Versorgungspauschalen auch Verbandmittel als Nebenleistung zur Hilfsmittelversorgung erbracht und abgerechnet werden.

Interessierte Leistungserbringende können die Veröffentlichung einsehen und anschließend die Vertragsunterlagen anfordern.

Hier findest Du alle Informationen zum Verbandmittelvertrag für sonstige Leistungserbringende:

https://www.sbk.org/leistungserbringer/berufsfelder/hilfsmittellieferanten

Ähnliche Beiträge