Telematikinfrastruktur – Was soll das? (Teil 3)

In unserer Reihe „Telematikinfrastruktur – Was soll das?“ beschäftigen wir uns mit den Komponenten der digitalen Gesundheitsversorgung. Im ersten Teil haben wir uns mit der Frage auseinandergesetzt, welchen Sinn die Telematikinfrastruktur (TI) hat und auf welchem Stand Deutschland im Vergleich zu Europa ist. Der zweite Teil der Reihe stellte die TI-Anwendungen kurz vor. Der dritte und letzte Teil der Reihe gibt Dir einen kurzen Überblick darüber, welche Komponenten benötigt werden, um die TI ans Laufen zu bringen.

Telematikinfrastruktur – Das brauchst Du

e-Health-Kartenterminal: Ein e-Health-Kartenterminal wird aus mehreren Gründen benötigt. Der offensichtliche ist, dass damit die elektronischen Gesundheitskarten eingelesen werden können. Weiterhin wird ein solches Terminal benötigt, um eine Praxis – mithilfe des Praxisausweises (SMC-B) – an der TI anzumelden. Der elektronische Heilberufsausweis kann ebenfalls über das Terminal eingelesen werden. So kann eine qualifizierte elektronische Signatur erstellt werden. Ein Kartenterminal ist außerdem die Grundvoraussetzung, um die monatliche TI-Pauschale abrechnen zu können.

Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Die eGK ist seit 2015 an Stelle der einfachen Gesundheitskarte im Einsatz. Auf der eGK sind wichtige Daten zum Versicherten hinterlegt, die mithilfe eines Terminals ausgelesen werden können. Dazu zählen nicht nur die Versichertenstammdaten wie Wohnort, Krankenkasse etc., sondern auch potenziell lebensrettende Angaben wie die Notfalldaten oder ein Medikationsplan. Durch ein auf der Karte befindliches Lichtbild werden Verwechslungen und Betrug vermieden. Die Rückseite der eGK kann von den Krankenkassen für die „Europäische Krankenversicherungskarte“ verwendet werden, wodurch eine Behandlung innerhalb Europas problemlos ermöglicht wird.

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA): Der eHBA weist den Nutzenden als in einem Heilberuf tätige Person aus. Je nach Berufsgruppe verfügt die Person über unterschiedlich weitreichende Zugriffsrechte auf die Daten, die auf der eGK und in der elektronischen Patientenakte hinterlegt sind. Der Nachweis ist zudem notwendig, um einen Praxisausweis zu bestellen, mithilfe dessen die Anbindung der Praxis an die TI umgesetzt werden kann. Außerdem ermöglicht der eHBA die Ausstellung medizinischer Dokumente wie u. a. elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, elektronischer Rezepte oder elektronische Arztbriefe.

Internetanschluss: Um die Praxis an die TI anbinden zu können, wird zwingend ein Internetanschluss benötigt. Dazu reicht ein ganz normaler DSL-Anschluss.

Konnektor: Ein Konnektor dient als Schnittstelle. Er wird also gebraucht, um eine Verbindung zwischen den Systemen in der Praxis und der zentralen TI zu bilden. Nur so können beispielsweise das Kartenterminal, Praxisverwaltungssystem oder Apothekenverwaltungssystem auf zentral abliegende Daten zugreifen. Ein Konnektor umfasst mehrere Komponenten. Dazu zählt der Netzwerk-Konnektor, der Anwendungs-Konnektor und das Fachmodul Versichertenstammdatenmanagement. Der Konnektor ist dabei wichtig, um das lokale Netzwerk und die installierten Systeme vor Angriffen aus der TI und umgekehrt zu schützen. Der Konnektor muss in einem abschließbaren Schrank oder Raum untergebracht werden, um seine Sicherheit zu gewährleisten. Wichtig sind weiterhin regelmäßige Software-Updates.

Praxisausweis: Ein Praxisausweis (auch Security Module Card Typ B, SMC-B) wird benötigt, um an die TI angebunden werden zu können und muss daher beantragt werden. Anhand der SMC-B wird die Identität der jeweiligen Praxis oder Institution eindeutig nachgewiesen. Durch die Authentifizierung kann die Praxis dann an die TI angebunden werden. Der Praxisausweis ermöglicht außerdem den Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte, die elektronische Signatur von Dokumenten oder Daten und die Verschlüsselung, Entschlüsselung und Umschlüsselung von Nachrichten.

VPN-Zugangsdienst: Das Virtual Private Network (VPN) stellt eine Verbindung zwischen einer medizinischen Einrichtung und dem Netz der TI her. So werden Daten sicher und verschlüsselt per Direktverbindung übermittelt. Der VPN-Zugangsdienst stellt die Verbindung zum VPN her und sorgt dafür, dass diese für beide Seiten sicher ist. Eingerichtet werden muss der Zugangsdienst von zertifizierten TI-Anbietenden.

Schlussworte

Damit ist unsere Reihe „Telematikinfrastruktur – Was soll das?“ zu Ende. Selbst, wenn die Anbindung an die TI am Anfang mit etwas Aufwand verbunden ist, werden alle Beteiligten in Zukunft von der Vernetzung profitieren. Das Gesundheitswesen wird dadurch sowohl für Leistungserbringende, als auch für Patienten transparenter, die Versorgung wird maßgeblich beschleunigt und wichtige Daten, die im Ernstfall Leben retten können, schnell und einfach zugänglich.

Referenzen:

https://www.kbv.de/html/30722.php (Letzter Abruf: 23.02.2024)

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-gesundheitskarte (Letzter Abruf: 23.02.2024)

https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/digitalisierung/elektronischer-heilberufsausweis-ehba (Letzter Abruf: 23.02.2024)

https://www.kbv.de/html/50922.php (Letzter Abruf: 23.02.2024)

https://telematikpro.de/faq/ (Letzter Abruf: 23.02.2024)

https://www.d-trust.net/de/loesungen/smc-b (Letzter Abruf: 23.02.2024)

https://telekonnekt.de/project/vpn-zugang/ (Letzter Abruf: 23.02.2024)

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