Ab Juli 2026 soll die elektronische Verordnung (eVO) verpflichtend für alle Leistungserbringenden umgesetzt sein.[1] Dadurch wird der Versorgungsprozess von Beginn an in digitale Bahnen geleitet. Doch was genau bedeutet das?
Die Abrechnung von Hilfsmitteln sowie die Erstellung und Abwicklung von Kostenvoranschlägen erfolgt bereits seit Jahren digital. Ein Großteil der Schritte im Versorgungsprozess läuft also mittlerweile elektronisch ab. Was jedoch lange Zeit fehlte, war der digitale Einstieg in den Prozess: die elektronische Verordnung. Eine Verordnung wurde bisher zwar elektronisch erstellt, im Anschluss allerdings ausgedruckt und an den Patienten ausgehändigt. Dieser übernahm die Botenrolle und übergab die Verordnung den Leistungserbringenden. Zur Weiterverarbeitung und zum Senden an Kostentragende wurde die Verordnung wieder digitalisiert.
eVO vom Arztinformationssystem direkt in die Branchensoftware
Mit der eVO beginnt der digitale Versorgungsprozess bereits in der Arztpraxis. Mithilfe des Arztinformationssystems (AIS) kann der Arzt die Verordnung direkt digital erstellen und an einen von dem Patienten selbst ausgewählten Wunsch-Leistungserbringenden versenden. Das hat den Vorteil, dass die Verordnung sofort in Echtzeit in der Branchensoftware des Leistungserbringenden eingeht. Aufwendiges Abtippen oder Einscannen entfällt. Dadurch entstehen keine Verzögerungen und die Beratung oder Versorgung des Patienten kann früher beginnen. Auch technisch gesehen ist es vom Standpunkt der Leistungserbringenden her sinnvoller, wenn die Verordnungen sofort digital als patienteninitiierte Versorgungsanfrage eingehen. Es ist allerdings auch möglich, dass der Patient seine Versorgung eigenständig und vor Ort organisieren möchte. Dazu muss die eVO allerdings ausgedruckt und mit einer begleitenden Originalverordnung, die vom Arzt unterschrieben wurde, eingereicht werden. Das erzeugt unnötigen Aufwand. Praktischer für alle Beteiligten ist also, wenn die Verordnung direkt digital als patienteninitiierte Versorgungsanfrage an die Branchensoftware gesendet wird.
Die eVO birgt Vorteile für alle Seiten
Die eVO bietet viele Vorteile im Versorgungsprozess, daher dürfte sie schnell Akzeptanz finden. Beim Ausfüllen der Verordnung werden zur eingetragenen Diagnose direkt passende Hilfsmittel vorgeschlagen. Das Ausfüllen der Verordnung erfolgt Schritt für Schritt, sodass keine Informationen vergessen werden können. In der Folge bedeutet das eine Zeitersparnis sowohl für Arztpraxen, als auch für Leistungserbringende, denn telefonische Nachfragen aufgrund fehlender Angaben entfallen komplett. Außerdem sind keine Folgeausstellungen der Verordnung notwendig, was ebenfalls mit einer Zeit- und Aufwandsersparnis einhergeht. Leistungserbringende erhalten von Anfang an qualitativ hochwertige standardisierte Datensätze, die sofort weiter verarbeitet werden können und keiner Nachkorrekturen mehr bedürfen. Das wiederum wirkt sich positiv auf die Geschwindigkeit der Versorgung aus, da automatisierte Prozesse problemlos ablaufen können.
Immer bestens informiert
Die eVO im Bereich Hilfsmittel soll auch für den Versicherten eine Erleichterung sein. Den Fortschritt ihrer Antrags- und Genehmigungsprozesse sollen die Patienten daher jederzeit mit ihrem Smartphone über die App ihrer Krankenkasse einsehen können. Das Smartphone ist dabei allerdings keine Pflicht: Die Weiterleitung und Zuweisung eines Rezeptes nach Wahl des Versicherten ist auch ohne digitales Device möglich. So geschieht nichts ohne Zustimmung des Patienten.
Fazit
Die elektronische Verordnung ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zur vollständigen Digitalisierung der Hilfsmittelbranche. Arztpraxen sowie Sanitätshäuser können durch sie im Alltag entlastet werden. Die Versorgung der Patienten wird deutlich schneller und effizienter. Auch für Patienten birgt die eVO Vorteile, da sie sich jederzeit eigenständig über den Status ihrer Versorgung informieren können.
Referenzen:
[1] https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__360.html Letzter Abruf: 29.01.2024.